Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2025
Zum Jahresbeginn 2025 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen.
Beitragssatz bleibt stabil
Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser bleibt auch 2025 und somit im achten Jahr in Folge stabil und beträgt weiterhin 18,6 Prozent.
Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen
Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen 2025. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindest-Hinzuverdienstgrenze rund 39.322 Euro.
Nächster Schritt für die Anhebung der Altersgrenzen
Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt schrittweise bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Der aktuelle Jahrgang 1960 erreicht seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monate. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.
Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (früher Rente ab 63) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65 Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von auf 64 Jahre und 6 Monate erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist bei dieser Rentenart nicht möglich.
Freiwillige Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigen
Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2025 von 100,07 Euro auf 103,42 Euro. Der Höchstbetrag steigt von 1.404,30 Euro auf 1.497,30 Euro im Monat. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.
Höherer Steueranteil für Neurentner
Wer 2025 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2025 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 83,5 Prozent. Somit bleiben 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.