EinBlick(e) hinter die Kulissen
Was macht eigentlich der Geschäftskundenbereich der BAHN-BKK?
Das KompetenzCenter Geschäftskunden in Cottbus betreut bundesweit über 106.000 Arbeitgeber - insbesondere aus dem Verkehrsmarkt - und ist Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Wir haben ebenfalls eine eigene Umlagekasse und bearbeiten vollumfänglich Ihre Lohnfortzahlungsanträge.
Wir beraten Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr zu allen Themen rund um Versicherung, Beiträge und Meldungen.
Leiterin KompetenzCenter Geschäftskunden
Geleitet wird das KompetenzCenter Geschäftskunden, das aus zwei Teams mit insgesamt 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht, seit Februar 2023 von Anna Bennewitz (im Bild). Sie hat an der Universität Kassel Sozialrecht und Sozialwissenschaft studiert.
"Besonders viel Spaß macht mir die tägliche Zusammenarbeit mit unseren engagierten und motivierten Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern. Aber auch die Weiterentwicklung und Einführung innovativer Prozesse ist eine anspruchsvolle und spannende Aufgabe."
Kunden- und Azubibetreuung
Franziska Kreppel (im Bild) hat 2008 erfolgreich ihre Ausbildung zur Sozialversicherungs-Fachangestellten abgeschlossen und arbeitet seit 2010 im KompetenzCenter Geschäftskunden. In erster Linie berät und betreut sie unsere Geschäftskunden zu allen versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Themen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Frau Kreppel führt und bearbeitet ca. 3.500 Arbeitgeberkonten. Sie überwacht die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags der Arbeitgeber sowie das automatisierte Meldeverfahren und Mahnverfahren.
Außerdem arbeitet und kommuniziert Frau Kreppel auch mit anderen Sozialversicherungsträgern und unterstützt die BAHN-BKK bei der vertrieblichen Weiterentwicklung.
Durch gezielte Schulungen und Qualifikationen hat sich Frau Kreppel außerdem auf die fachgerechte Einarbeitung unserer Auszubildenden im Unternehmen spezialisiert und ist offizielle Ausbildungspatin in unserem Bereich: „Die Zusammenarbeit mit den jungen Menschen ist ein besonders schöner Teil meiner Arbeit. Mit viel Freude gebe ich das nötige Know-how zur täglichen Sachbearbeitung weiter. Gemeinsam erarbeiten wir Herangehensweisen und besprechen die fachlichen Themen. Im Fokus steht für mich der Spaß beim Lernen. Jeder Auszubildende hat ein eigenes Tempo und sollte individuell gefördert werden.“
Die BAHN-BKK bildet jedes Jahr ca. 15 neue Sozialversicherungsfachangestellte und seit 2023 auch Kaufleute für Dialogmarketing aus.
DB Betreuungsteam
Unsere Kollegin Frau Cathrin Schaffarzick (Bild) ist Sozialversicherungsfachangestellte und seit 2010 im Geschäftskundenbereich der BAHN BKK tätig. Im DB Betreuungsteam arbeitet sie seit 9 Jahren. Als Spezialistin der Verkehrsbranche betreuen dort insgesamt 7 Kolleginnen alle Unternehmen der Deutschen Bahn AG und unsere Partner der DEVK rund um Versicherungen, Meldungen und Beiträge unkompliziert aus einer Hand. Das DB Betreuungsteam ist unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 833 822 0 erreichbar.
„Besonders viel Spaß macht mir der Kontakt zu den Entgeltsachbearbeitern unserer Premiumkunden. Über die Jahre haben wir uns eingespielt und arbeiten Hand in Hand. Es ist toll sich auszutauschen und unser breitgefächertes Fachwissen weiter zu geben. Wir sind schnell erreichbar und bieten erstklassigen Service - ob zur Klärung der Beitragskonten oder zur Beurteilung der Beschäftigung.“
Ein besonderes Angebot möchten wir noch vorstellen: Wussten Sie schon, dass Sie unser Netzwerk Gesundheit zu allen Fragen und Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen berät? Lesen Sie mehr zu unseren Angeboten.
Entsendungen
Unser Kollege Herr Marco Mrose (im Bild) hat sich, gemeinsam mit zwei weiteren Kolleginnen, auf das komplexe Aufgabengebiet der Entsendungen spezialisiert. Herr Mrose war viele Jahre für die Deutsche Rentenversicherung tätig und arbeitet bereits seit 2014 im Geschäftskundenbereich der BAHN-BKK.
„Die Bearbeitung von Entsendungen macht besonders viel Spaß, weil man dabei die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen verschiedener Länder kennenlernen kann. Zudem ermöglicht es, interkulturelle Aspekte in die Arbeit zu integrieren und dadurch wertvolle Einblicke in internationale Geschäftsbeziehungen zu gewinnen.“
Bei der Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland ist es wichtig, dass dieser auch während der Auslandstätigkeit in der deutschen Sozialversicherung, insbesondere der Krankenversicherung, abgesichert bleibt. Hierfür ist die A1-Bescheiniung entscheidend, die vom Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse beantragt wird.
Herr Mrose prüft die elektronisch übermittelten A1-Anträge und stellt anschließend die A1-Bescheinigung aus, die ebenfalls elektronisch an den Arbeitgeber oder das Steuerbüro übermittelt wird. Diese stellt sicher, dass der Arbeitnehmer während seiner vorübergehenden Tätigkeit im Ausland weiterhin in Deutschland sozialversichert bleibt. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur deutschen Krankenversicherung zahlt und der Arbeitnehmer die Leistungen der deutschen Krankenversicherung in Anspruch nehmen kann. Die A1-Bescheinigung ist besonders wichtig, um Doppelversicherungen und bürokratische Probleme im Ausland zu vermeiden. Sie gilt in allen EU-Ländern und Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat.
Statusfeststellung
Ein umfangreiches Themengebiet im KompetenzCenter Geschäftskunden ist die Statusfeststellung. Unser Kollege Herr Oliver Pink (im Bild) hat sich auf die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen spezialisiert. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten ist Herr Pink seit 2016 im Geschäftskundenbereich der BAHN BKK tätig. Durch sein Fortbildungsstudium zum Fachwirt für Management und Führung, konnte Herr Pink weiteres, umfassendes Wissen erlangen.
Was bedeutet überhaupt Statusfeststellung? Viele Firmen und Betriebe werden durch Geschäftsführer oder Gesellschafter geführt oder Familienangehörige zur Unterstützung im Betrieb angestellt. Der versicherungsrechtliche Status der Beschäftigung ist dabei jedoch nicht immer einfach zu beurteilen. Das bedeutet konkret, ob eine Person als Arbeitnehmer oder Selbstständiger eingestuft wird. Daher wird der Versicherungsstatus (abhängig beschäftigt oder selbstständig) durch die Clearingstelle der DRV Bund oder die jeweilige Krankenkasse genau geprüft. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, weil sie bestimmt, welche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen und ob jemand pflichtversichert ist oder nicht.
Herr Pink sagt: „Mir macht es besonders viel Spaß, knifflige Fälle zu lösen und dabei für klare Verhältnisse zu sorgen, indem ich die Beschäftigung korrekt beurteile und somit sicherstellen kann, dass Sozialversicherungsbeiträge rechtmäßig gezahlt werden.“
Doch was genau macht Herr Pink eigentlich? Er prüft verschiedene Punkte, zum Beispiel ob die Person weisungsgebunden ist und feste Arbeitszeiten hat, regelmäßig bezahlt wird oder nur für einzelne Aufträge Geld bekommt und ob die Tätigkeit ausschließlich für einen Arbeitgeber ausgeübt wird oder bei mehreren.
Herr Pink gewährleistet somit die Wahrung der Systemgerechtigkeit und verhindert irrtümliche Fehler des Versicherungsstatus. Die Statusfeststellung dient somit dem Schutz des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers vor rechtlichen Risiken und sichert die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Umlagekasse
Die Umlagekasse ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie dient dazu, Arbeitgeber finanziell zu entlasten, wenn ihre Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfallen oder in den Mutterschutz oder das Beschäftigungsverbot gehen. Frau Sina Marquardt (im Bild) ist seit 2020 in der Umlagekasse der BAHN BKK tätig. Nach ihre Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten arbeitet sie seit 2016 in unserem Geschäftskundenbereich. Hier bearbeitet sie, zusammen mit 4 weiteren Mitarbeiterinnen, alle maschinell gestellten Anträge rund um die Erstattung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschaft nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (kurz AAG).
Frau Marquardt überprüft die Ansprüche der Arbeitgeber sorgfältig. Dazu gehört die Überprüfung von Gehaltsabrechnungen, Krankmeldungen und Nachweisen über den Mutterschutz. Sie sorgt dafür, dass die Erstattungen korrekt und zeitnah an die Arbeitgeber ausgezahlt werden. Zudem ist Sie auch geschult, potenzielle Betrugsversuche zu erkennen und zu verhindern.
Frau Marquardt sagt: „Die Herausforderung liegt darin, auffällige Muster und Unregelmäßigkeiten in den Anträgen zu identifizieren. Das Zusammenspiel aus rechtlicher Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und detektivischem Gespür macht die Arbeit besonders spannend und erfüllend.“
Umlagesatz U1 (Arbeitsunfähigkeit)
Die U1 ist für alle Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitenden verpflichtend. Dabei besteht jährlich die Möglichkeit unseren Umlagesatz in Höhe von aktuell 2,1 % oder 3,2 % zu wählen. Somit besteht dann ein Anspruch auf Erstattung des Bruttoarbeitsentgelts des Arbeitnehmers im Krankheitsfall von entweder 50 Prozent oder 70 Prozent.
Umlagesatz U2 (Mutterschaftsleistungen)
Die U2 ist hingegen für alle Unternehmen verpflichtend. Der Umlagesatz beträgt aktuell 0,32 % mit einer Erstattungshöhe des Bruttoarbeitsentgelts bei Mutterschaft von 100 Prozent.