Fristenrechner

    Wie lange ist Entgelt bei einer Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlen? Ab wann wird Krankengeld und Mutterschaftsgeld gewährt? Unser elektronischer Fristenkalender zeigt Ihnen schnell und unkompliziert alle wichtigen Fristen auf einen Blick.

    Wählen Sie einfach den „Ereignistag" aus - zum Beispiel den mutmaßlichen Entbindungstag oder den Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Der Fristenrechner berechnet Ihnen sofort alle benötigten Fristen.

    Bitte beachten Sie: 

    1. Der Fristenkalender berechnet die Fristen ohne Ereignistag.
    2. Für die Berechnung der Mutterschutzfristen entspricht der Ereignistag dem voraussichtlichen Geburtstermin.

    Ereignistag
    -6 Wochen
    6 Wochen
    8 Wochen
    12 Wochen
    26 Wochen
    78 Wochen

    Erläuterung der Fristen

    • 6 Wochen vor dem gewählten Datum - Mutterschaftsgeld 
      Beginn des Bezugs von Mutterschaftsgeld und Beginn der Schutzfrist. Wenn das Kind später als erwartet zur Welt kommt, verlängert sich die Schutzfrist um diese Zeit. Die Arbeitnehmerin erhält somit Leistungen für länger als 6 Wochen vor der Geburt.
    • 6 Wochen nach dem gewählten Datum - Entgeltfortzahlung
      Gesetzliche Höchstdauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit. Der Ereignistag (= Tag an dem die Arbeit teilweise wegen Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist) wird nicht mitgerechnet. Ist bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit vollständig ausgefallen, liegt das Fristende einen Tag früher als das vom Fristenrechner ausgegebene Datum.
    • 8 Wochen nach dem gewählten Datum - Mutterschaftsgeld
      Ende des Bezugs von Mutterschaftsgeld. Ende der Schutzfrist.
    • 12 Wochen nach dem gewählten Datum - Mutterschaftsgeld
      Ende des Bezugs von Mutterschaftsgeld und Ende der Schutzfrist bei Mehrlings- und Frühgeburten. Das vom Fristenrechner ausgegebene Datum ist um die Anzahl der Tage nach hinten zu verschieben, die das Kind vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kam.
    • 26 Wochen nach dem gewählten Datum - Entgeltfortzahlung
      In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsverträgen kann eine längere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vereinbart werden, in diesem Fall 26 Wochen bzw. 6 Monate.
    • 78 Wochen nach dem gewählten Datum - Krankengeld
      Ende des Anspruchs auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren.