Die BAHN-BKK verfügt im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) über eine eigene Ausgleichskasse für Aufwendungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und bei Mutterschaft. Damit bietet sie insbesondere kleineren Unternehmen Sicherheit und Liquidität, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen Krankheit oder Mutterschaft Entgeltfortzahlung erhalten.

Die Leistungen des Ausgleichsverfahrens werden durch die Umlagen U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschaft) finanziert. Diese zahlen die Arbeitgebern, die am Ausgleichsverfahren teilnehmen, mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen.

Umlage- und Erstattungssätze seit 1. Januar 2024

UmlagesatzHöhe des UmlagesatzesHöhe der Erstattung
U12,1 %Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen zu 50 %*
(Wählbarer Erstattungssatz)
U13,2 %Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen zu 70 %*
(Allgemeiner Erstattungssatz)
U20,32 %Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen zu 100 %**

* Satzungsregelung, keine Erstattung Arbeitgeberanteile-Anteile bei U1
** Bei Beschäftigungsverbot, Erstattung der tatsächlichen Arbeitgeber-Anteile (2024 = 20,700 %; Bundesland Sachsen = 20,200 %)

Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U1)

Am Ausgleichsverfahren U1 nehmen alle Unternehmen teil, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.

Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2)

Im Ausgleichsverfahren U2 sind alle Unternehmen pflichtversichert - unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, auch wenn sie keine Frauen beschäftigen.