Umlage- und Erstattungssätze
Die BAHN-BKK verfügt im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) über eine eigene Ausgleichskasse für Aufwendungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und bei Mutterschaft. Damit bietet sie insbesondere kleineren Unternehmen Sicherheit und Liquidität, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen Krankheit oder Mutterschaft Entgeltfortzahlung erhalten.
Die Leistungen des Ausgleichsverfahrens werden durch die Umlagen U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschaft) finanziert. Diese zahlen die Arbeitgebern, die am Ausgleichsverfahren teilnehmen, mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen.
Umlage- und Erstattungssätze seit 1. Januar 2024
Umlagesatz | Höhe des Umlagesatzes | Höhe der Erstattung |
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U1 | 2,1 % | Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen zu 50 %* (Wählbarer Erstattungssatz) |
U1 | 3,2 % | Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen zu 70 %* (Allgemeiner Erstattungssatz) |
U2 | 0,32 % | Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen zu 100 %** |
* Satzungsregelung, keine Erstattung Arbeitgeberanteile-Anteile bei U1
** Bei Beschäftigungsverbot, Erstattung der tatsächlichen Arbeitgeber-Anteile (2024 = 20,700 %; Bundesland Sachsen = 20,200 %)
Maschineller Datenaustausch
Die Übermittlung von Erstattungsanträgen erfolgt elektronisch – ganz einfach über die Lohnabrechnungssoftware.
Für geringfügig Beschäftigte ist die Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) der richtige Ansprechpartner:
Beim GKV-Spitzenverband finden Sie weitere Informationen zum maschinellen Datenaustausch: