Allgemeine Informationen zu den Meldungen

    Meldungen müssen vom Arbeitgeber erstattet werden, wenn die Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis beginnen oder beenden, wenn es geändert oder unterbrochen wird oder wenn es über das Jahresende hinaus fortbesteht. Der Arbeitgeber muss fehlerhafte Meldungen stornieren und gegebenenfalls durch neue ersetzen. Außerdem hat der Arbeitgeber jeden geringfügig Beschäftigten zu melden.

    Betriebsnummer
    Personengruppen
    Beitragsgruppen
    Staatsangehörigkeit
    Angaben zur Tätigkeit

    SV-Meldeportal

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