Allgemeine Informationen zu den Meldungen
Meldungen müssen vom Arbeitgeber erstattet werden, wenn die Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis beginnen oder beenden, wenn es geändert oder unterbrochen wird oder wenn es über das Jahresende hinaus fortbesteht. Der Arbeitgeber muss fehlerhafte Meldungen stornieren und gegebenenfalls durch neue ersetzen. Außerdem hat der Arbeitgeber jeden geringfügig Beschäftigten zu melden.
Die Betriebsnummer vergibt die Agentur für Arbeit. Die Betriebsnummer bleibt dem Unternehmen erhalten, auch wenn es seinen Sitz in den Bezirk einer anderen Arbeits-Agentur verlegt. Es ist die Betriebsnummer der Unternehmens anzugeben, in der die Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt sind.
Beim Antrag auf Vergabe der Betriebsnummer für den Betrieb bei der zuständigen Servicestelle der Bundesagentur für Arbeit werden die Betriebsdaten des Unternehmens erhoben. Änderungen dieser Betriebsdaten sind vom Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Um diese Fristvorgabe zu erfüllen, genügt es, wenn die Übermittlung jeweils mit den Beitragsnachweisen erfolgt.
Im automatisierten Meldeverfahren der Sozialversicherung ist es möglich, unter Nutzung des Datensatzes DSBD alle relevanten Änderungen im Rahmen des bei Ihnen eingesetzten systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramms oder der systemgeprüften Ausfüllhilfe zu übermitteln. Das soll der Arbeitserleichterung für diejenigen Unternehmen dienen, die der Mitteilung von Änderungen auf diesem Wege ohne Aufwand und ohne Medienbruch nachkommen können.
Alternativ nimmt die Servicestelle aber auch weiterhin Mitteilungen online, telefonisch, per Post oder per E-Mail entgegen. Allerdings gibt es eine Besonderheit zu beachten: Wurde eine von der Betriebsanschrift abweichende Korrespondenzanschrift hinterlegt und soll diese gelöscht werden, funktioniert das elektronische Verfahren nicht. In diesem Fall ist zwingend eine manuelle Mitteilung auf herkömmlichem Weg erforderlich.
Hat das Unternehmen noch keine Betriebsnummer, muss diese beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Weitere Hinweise und Informationen zur Vergabe der Betriebsnummer sowie einen Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer, erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Bundesagentur für Arbeit
Betriebsnummern-Service
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Telefon: 0800 4 5555 20 (gebührenfrei)
Telefax: 0681 988429-1300
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Der Personengruppenschlüssel ist dreistellig und gibt nähere Auskunft über die berufliche Situation des Arbeitnehmers.
Treffen mehrere Schlüsselzahlen zusammen, so ist die niedrigste anzugeben. Immer Vorrang haben jedoch die Schlüssel 109 und 110.
Die Beitragsgruppe wird vierstellig verschlüsselt. Sie beginnt mit der Krankenversicherung, dann folgen die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung.
Für freiwillige Mitglieder in der Krankenversicherung trifft die Kennzeichnung mit der Beitragsgruppe „9“ zu, sofern der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung als sogenannter Firmenzahler abführt.
Die Staatsangehörigkeit wird mit dem dreistelligen Schlüssel des Statistischen Bundesamtes gekennzeichnet.
Hier gilt ein neunstelliger Tätigkeitsschlüssel für die Meldungen. Er enthält folgende Merkmale:
- Ausgeübte Tätigkeit im Betrieb (Stellen 1-5)
- Höchster allgemeinbildender Schulabschluss (Stelle 6)
- Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Stelle 7)
- Arbeitnehmerüberlassung (Stelle 8)
- Befristung und Arbeitszeit (Stelle 9).
Das „Schlüsselverzeichnis 2010“ der Bundesagentur für Arbeit enthält alle erforderlichen Hinweise zur Verschlüsselung sowie ein alphabetisches Verzeichnis von Berufen bzw. Tätigkeiten.