Fälligkeitstage für Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge

    Büroangestellte, die am PC bei der Terminabstimmung sitzt und sich die Fälligkeitstage anschaut

    Die Beiträge zur Sozialversicherung sind jeweils am drittletzten Bankarbeitstag* des Monats fällig. Da der Monat zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, ist der voraussichtliche Beitrag möglichst genau zu bestimmen. Hierfür sind Faktoren wie Veränderungen der Anzahl der Beschäftigten, der Arbeitsstunden oder der Beitragssätze wichtig.

    Damit die Einzugsstellen ihren Verpflichtungen bei der Beitragsabführung gerecht werden können, müssen sie bereits zwei volle Tage vor Fälligkeit der Beiträge über die Daten aus den Beitragsnachweisen verfügen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Beitragsnachweise jeweils spätestens am sechstletzten Bankarbeitstag* bis 24.00 Uhr bei uns einreichen.

    *Sowohl der 24. als auch der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage.

    Für den drittletzten Bankarbeitstag ist entscheidend, in welchem Bundesland die Hauptverwaltung der Krankenkasse ihren Sitz hat, denn die dort geltenden regionalen Feiertage müssen berücksichtigt werden. Diese Termine gelten dann bundesweit für jedes Unternehmen. Die BAHN-BKK als bundesweite Krankenkasse hat ihren Sitz laut Satzung in Frankfurt am Main / Hessen.

    Termine für Beitragsnachweise und Fälligkeitstage

     

    Beitragsnachweise 2024 

    (bis jeweils 24.00 Uhr)

    Fälligkeitstage 2024

    Beitragsnachweise 2025 

    (bis jeweils 24.00 Uhr)

    Fälligkeitstage 2025
    Januar25.01.29.01.27.01.29.01.
    Februar23.02.27.02.24.02.26.02.
    März22.03.26.03.25.03.27.03.
    April24.04.26.04.24.04.28.04.
    Mai24.05./27.05.28.05.*/29.05.23.05.27.05.
    Juni24.06.26.06.24.06.26.06.
    Juli25.07.29.07.25.07.29.07.
    August26.08.28.08.25.08.27.08.
    September24.09.26.09.24.09.26.09.
    Oktober24.10.**/25.10.28.10.**/29.10.24.10.* / 27.10.28.10.* / 29.10.
    November25.11.27.11.24.11.26.11.
    Dezember19.12.23.12.19.12.23.12.

    * Gilt für Krankenkassen, deren Rechtssitz sich in einem Bundesland befindet, in dem der 31.10. (Reformationstag) ein gesetzlicher Feiertag ist.

    ** Gilt für Bundesländer, in denen der 31.10. (Reformationstag) ein gesetzlicher Feiertag ist.

    Beitragssätze

    Hier finden Sie unsere Beitragssätze, die Beitragsmerkblätter, die Umlagesätze und Sachbezugswerte.

    Betriebsnummer & Bankverbindung

    Nutzen Sie unsere einheitliche Bankverbindung für die Überweisung Ihrer Beiträge.