Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung werden als sogenannter Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhoben. Diesen errechnen Sie monatlich für Ihre Beschäftigten und führen ihn an die jeweilige Krankenkasse des Beschäftigten ab.

Betriebsnummer und Bankverbindung 

Für Ihre Abrechnungen mit der BAHN-BKK

Beitragssätze und Sachbezugswerte

So berechnen sich die Beiträge

Fälligkeitstage für Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge

Damit Sie keine Frist verpassen

Beitragsverteilung

Parität in der Krankenversicherung

Beschäftigungszeiten ohne Arbeitsentgelt

Beitragspflicht oder Beitragsfreiheit?