Beitragssätze und Sachbezugswerte
So berechnen sich die Beiträge
Für Ihre Arbeitnehmer berechnen Sie monatlich den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und führen ihn an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers ab. Wir sind die Einzugsstelle für alle BAHN-BKK-Mitglieder und leiten die entsprechenden Beiträge an die Träger der anderen Versicherungszweige weiter.
Aktuelle Sozialversicherungsbeiträge
Versicherungszweig | Beitragsgruppe | Beitragssatz |
---|---|---|
Gesetzliche Krankenversicherung | 1000 | 14,6 % |
Gesetzliche Krankenversicherung | 3000 | 14,0 % |
Individueller Zusatzbeitrag der BAHN-BKK* | FRZB bzw. PFLZB | 3,4 % |
Allgemeine Rentenversicherung | 0100 | 18,60 % |
Knappschaftliche Rentenversicherung | 24,70 % | |
Beitrag zur Bundesanstalt für Arbeit | 0010 | 2,6 % |
Insolvenzgeldumlage | 0050 | 0,06 % |
Künstlersozialabgabe | 5,00 % |
* Der individuelle Zusatzbeitrag ist zusammen mit dem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung an die BAHN-BKK abzuführen.
Beiträge zur Pflegeversicherung seit 1. Juli 2023
Familiäre Situation | Beitragsgruppe | Beitragssatz PV seit 01.07.2023 | Hinweise |
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Mitglied ohne Kind | 0001 | 4,0 % | inkl. Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent*, allein durch das Mitglied zu tragen |
Mitglied mit 1 Kind | 0001 | 3,4 % | lebenslang, unabhängig vom Alter des Kindes, Nachweis notwendig** |
Mitglied mit 2 Kindern | 0001 | 3,15 % | Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Nachweis notwendig**, Arbeitgeber-Anteil bleibt bei 1,7 % |
Mitglied mit 3 Kindern | 0001 | 2,9 % | Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Nachweis notwendig**, Arbeitgeber-Anteil bleibt bei 1,7 % |
Mitglied mit 4 Kindern | 0001 | 2,65 % | Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Nachweis notwendig**, Arbeitgeber-Anteil bleibt bei 1,7 % |
Mitglied mit 5 und mehr Kindern | 0001 | 2,4 % | Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Nachweis notwendig**, Arbeitgeber-Anteil bleibt bei 1,7 % |
*nach Vollendung des 23. Lebensjahres, Ausnahmen: Mitglied ist vor 1940 geboren oder leistet Wehr-/Zivildienst oder bezieht Bürgergeld
**Angaben des Mitglieds notwendig / vereinfachtes Verfahren im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2025 / ab 01.04.2025 digitales Verfahren vorgesehen
Besonderheit: Übergangsbereich (vorher Gleitzone)
Eine gesonderte Regelung gibt es für Beschäftigte, deren regelmäßiges monatliches Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs (556,01 und 2.000 € ab 1. Januar 2025) liegt. Bei ihnen wird nicht das tatsächliche Arbeitsentgelt für die Berechnung zugrunde gelegt, sondern ein reduziertes, das über eine festgelegte Formel berechnet wird. Sie können die Beiträge ganz einfach mit unserem Beitragsrechner für den Übergangsbereich berechnen.
Dieser Bereich zwischen einer geringfügigen Beschäftigung und dem Einsetzen der vollen Beitragslast auf Arbeitnehmerseite erfasst nun regelmäßige monatliche Entgelte von 556,01 € bis 2.000,00 €.
Umlagesätze der BAHN-BKK
Zusätzlich zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen führen Sie die Beiträge für die beiden Ausgleichsverfahren U1 und U2 an die BAHN-BKK ab. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).
Dies sind die aktuellen Umlage- und Erstattungssätze der BAHN-BKK:
Umlagesatz | Höhe des Umlagesatzes | Höhe der Erstattung |
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U1 | 2,1 % | Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen zu 50%* (Wählbarer Erstattungssatz) |
U1 | 3,2 % | Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen zu 70%* (Allgemeiner Erstattungssatz) |
U2 | 0,32 % | Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen zu 100%** |
* Satzungsregelung, keine Erstattung Arbeitgeberanteile-Anteile bei U1
** Bei Beschäftigungsverbot, Erstattung der tatsächlichen Arbeitgeber-Anteile (2023 = 20,45%; Bundesland Sachsen = 19,95%)
Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft
Erhalten Arbeitnehmer Verpflegung und freie Unterkunft vom Arbeitgeber, so sind das Einkünfte, die zwar nicht als Geldleistung gewährt werden, aber zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören. Für diese Zuwendungen hat die Bundesregierung folgende Sachbezugswerte für das Jahr 2025 festgelegt:
Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung insgesamt | Freie Unterkunft | |
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Volljährige Arbeitnehmer | 69 € | 132 € | 132 € | 333 € | 282 € |
Jugendliche und Azubis (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | 69 € | 132 € | 132 € | 333 € | 239,70 €* |
*Der Wert für Jugendliche und Azubis verringert sich gemäß § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung um mindestens 15 Prozent.