Beitragssätze und Sachbezugswerte

    Für Ihre Arbeitnehmer berechnen Sie monatlich den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und führen ihn an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers ab. Wir sind die Einzugsstelle für alle BAHN-BKK-Mitglieder und leiten die entsprechenden Beiträge an die Träger der anderen Versicherungszweige weiter.

    Aktuelle Sozialversicherungsbeiträge

     VersicherungszweigBeitragsgruppeBeitragssatz
    Gesetzliche Krankenversicherung100014,6 %
    Gesetzliche Krankenversicherung300014,0 %
    Individueller Zusatzbeitrag der BAHN-BKK*FRZB bzw. PFLZB3,4 %
    Allgemeine Rentenversicherung010018,60 %
    Knappschaftliche Rentenversicherung 24,70 %
    Beitrag zur Bundesanstalt für Arbeit00102,6 %
    Insolvenzgeldumlage00500,06 %
    Künstlersozialabgabe 5,00 %

    * Der individuelle Zusatzbeitrag ist zusammen mit dem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung an die BAHN-BKK abzuführen.

    Beiträge zur Pflegeversicherung seit 1. Juli 2023

    Familiäre SituationBeitragsgruppeBeitragssatz PV seit 01.07.2023Hinweise
    Mitglied ohne Kind00014,0 %inkl. Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent*, allein durch das Mitglied zu tragen
    Mitglied mit 1 Kind00013,4 %lebenslang, unabhängig vom Alter des Kindes, Nachweis notwendig**
    Mitglied mit 2 Kindern00013,15 %Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Nachweis notwendig**, Arbeitgeber-Anteil bleibt bei 1,7 %
    Mitglied mit 3 Kindern00012,9 %Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Nachweis notwendig**, Arbeitgeber-Anteil bleibt bei 1,7 %
    Mitglied mit 4 Kindern00012,65 %Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Nachweis notwendig**, Arbeitgeber-Anteil bleibt bei 1,7 %
    Mitglied mit 5 und mehr Kindern00012,4 %Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Nachweis notwendig**, Arbeitgeber-Anteil bleibt bei 1,7 %

     

    *nach Vollendung des 23. Lebensjahres, Ausnahmen: Mitglied ist vor 1940 geboren oder leistet Wehr-/Zivildienst oder bezieht Bürgergeld
    **Angaben des Mitglieds notwendig / vereinfachtes Verfahren im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2025 / ab 01.04.2025 digitales Verfahren vorgesehen

    Umlagesätze der BAHN-BKK

    Zusätzlich zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen führen Sie die Beiträge für die beiden Ausgleichsverfahren U1 und U2 an die BAHN-BKK ab. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).

     

    Dies sind die aktuellen Umlage- und Erstattungssätze der BAHN-BKK:

    UmlagesatzHöhe des UmlagesatzesHöhe der Erstattung
    U1 2,1 %Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen zu 50%*
    (Wählbarer Erstattungssatz)
    U1 3,2 %Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen zu 70%*
    (Allgemeiner Erstattungssatz)
    U2 0,32 %Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen zu 100%**

    * Satzungsregelung, keine Erstattung Arbeitgeberanteile-Anteile bei U1
    ** Bei Beschäftigungsverbot, Erstattung der tatsächlichen Arbeitgeber-Anteile (2023 = 20,45%; Bundesland Sachsen = 19,95%)

    Umlagerechner

    Ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist, am Umlageverfahren U1 (Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit) teilzunehmen, können Sie ganz einfach mit unserem Umlagerechner ermitteln.

    Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft

    Erhalten Arbeitnehmer Verpflegung und freie Unterkunft vom Arbeitgeber, so sind das Einkünfte, die zwar nicht als Geldleistung gewährt werden, aber zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören. Für diese Zuwendungen hat die Bundesregierung folgende Sachbezugswerte für das Jahr 2025 festgelegt:

     FrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamtFreie Unterkunft
    Volljährige Arbeitnehmer69 €132 €132 €333 €282 €
    Jugendliche und Azubis (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)69 €132 €132 €333 €239,70 €*

    *Der Wert für Jugendliche und Azubis verringert sich gemäß § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung um mindestens 15 Prozent.

    Betriebsnummer & Bankverbindung

    Nutzen Sie unsere einheitliche Bankverbindung für die Überweisung Ihrer Beiträge. 

    Termine für Beitragsnachweise und Fälligkeitstage

    Damit Sie keine Frist verpassen, finden Sie hier alle Termine im Überblick.