Bundeskabinett beschließt Rechengrößen 2025

    Alle Jahre wieder werden die Grenzwerte in der Sozialversicherung angepasst. Nachfolgend ein Überblick über die voraussichtlichen Rechengrößen 2025. Diese wurden am 06.11.2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, treten die Werte zum 01.01.2025 in Kraft. Zu beachten hierbei: Ab dem kommenden Jahr gelten bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in allen Sozialversicherungszweigen.

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