Mutterschutz: Anspruch bei Fehlgeburten ausgeweitet
Der Bundestag hat am 30. Januar 2025 das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes (Mutterschutzanpassungsgesetz) beschlossen. Dadurch erhalten betroffene Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Das Gesetz tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft.
Anpassung der Vorschriften zum Mutterschutz
Aktuell haben Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf Mutterschutz bei einer Totgeburt frühestens ab der 24. Schwangerschaftswoche. Zukünftig soll der Mutterschutz gestaffelt ausgeweitet werden. Es bestehen dann folgende Schutzzeiten:
- ab der 13. Schwangerschaftswoche 2 Wochen
- ab der 17. Schwangerschaftswoche 6 Wochen
- ab der 20. Schwangerschaftswoche 8 Wochen
Bei Totgeburten wird zukünftig die Verlängerung der Mutterschutzfristen nach der Entbindung von acht auf zwölf Wochen ausgeschlossen.
Mutterschaftsgeld
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, erhalten somit zukünftig für den Zeitraum der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Zusätzlich erhalten sie zukünftig für den Zeitraum der gestaffelten Mutterschutzfristen von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Im Rahmendes Ausgleichsverfahrens U2 werden dem Arbeitgeber die Aufwendungen für den Mutterschutz vollständig erstattet.