Ein Wechsel zu einem höheren oder geringeren Erstattungssatz ist immer nur zum Jahreswechsel möglich. Die Frist zur Wahl des Umlagesatzes kann im Alltagstrubel schnell einmal untergehen: Wünschen Sie eine Änderung des Erstattungssatzes, ist dies bis spätestens 31. Januar 2025 möglich.

Senden Sie uns bitte maschinell eine Änderung Ihres Umlagesatzes über Ihr systemgeprüftes Lohnabrechnungssystem oder über das neue SV-Meldeportal zu.