Neben der Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben zur Rente soll es mit der Flexi-Rente auch attraktiver werden, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Für die Zeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sieht das Flexirentengesetz seit 2017 ebenfalls verschiedene Regelungen vor. So können nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch Rentenanwartschaften aufgrund einer Beschäftigung erzielt werden.
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