01.11.2024

Mini- und Midijobber: Neue Grenzwerte ab 2025

Mit der Anfang 2025 anstehenden Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht sich auch die Minijob-Grenze. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Änderungen.

Seit dem 01.10.2022 orientiert sich die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen am gesetzlichen Mindestlohn, ist seitdem also dynamisch ausgestaltet.

Die Formel zur Berechnung der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze legt eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden in Höhe des Mindeststundenlohns zugrunde. Sie berechnet sich, indem der jeweils geltende Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. Die Zahl 130 entspricht dabei 13 Wochen (= 3 Monate) mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden.

Mit der zum 01.01.2025 anstehenden Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze daher von aktuell 538,00 Euro auf künftig 556,00 Euro monatlich (12,82 Euro x 130 : 3 = 555,53 Euro; aufgerundet auf volle Euro = 556,00 Euro).

Hintergrund
Die zum 01.10.2022 eingeführte Neuregelung hat zur Folge, dass Minijobber in unveränderten Umfang zum Mindestlohn arbeiten können, sofern dieser angehoben wird. In früheren Jahren hätte eine Anpassung möglicherweise einer Reduzierung der Arbeitszeit erfordert, um die Minijob-Grenze weiterhin einzuhalten.

Aber auch der andere Fall ist denkbar. Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze können bisher versicherungspflichtige Midijobber zu Minijobbern werden. Das ist dann der Fall, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt ab dem 01.01.2025 unverändert im Bereich von 538,01 bis 556,00 Euro liegt.

Übergangsbereich
Einhergehend mit den beschriebenen Änderungen umfasst der so genannte Übergangsbereich künftig einen Entgeltbereich von 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro.