17.09.2024
Voraussichtliche Sachbezüge 2025
Die Werte für die vom Arbeitgeber den Arbeitnehmenden gewährten Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung werden jährlich aufgrund der sich ergebenden Preisentwicklung angepasst. Für das Jahr 2025 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entwurf einer 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt.
In 2025 soll der Monatswert für Verpflegung von 313 Euro auf 333 Euro steigen. Für das Frühstück erhöht sich der Wert auf 69 Euro (2024: 65 Euro) und für das Mittag- und Abendessen von jeweils 124 Euro auf 132 Euro. Für Unterkunft/Mieten ist vorgesehen, den Monatswert von 278 Euro auf 282 Euro zu erhöhen. Ist im Einzelfall die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden, soll die Wohnung im kommenden Jahr mit 4,95 Euro/m² monatlich bewertet werden. Bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) soll entsprechend dem Verordnungsentwurf der Wert von 4,05 Euro/m² gelten (2024: 4,89 Euro bzw. 4,00 Euro).
Die avisierte Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex in der Zeit vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024. Der Indexwert für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen ist um 6,5 Prozent gestiegen und der für Wohnung, Wasser, Strom, Gas sowie andere Brennstoffe um 1,3 Prozent.