Bei der Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland ist es wichtig, dass dieser auch während der Auslandstätigkeit in der deutschen Sozialversicherung, insbesondere der Krankenversicherung, abgesichert bleibt. Hierfür ist die A1-Bescheiniung entscheidend, die vom Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse beantragt wird.
Herr Mrose prüft die elektronisch übermittelten A1-Anträge und stellt anschließend die A1-Bescheinigung aus, die ebenfalls elektronisch an den Arbeitgeber oder das Steuerbüro übermittelt wird. Diese stellt sicher, dass der Arbeitnehmer während seiner vorübergehenden Tätigkeit im Ausland weiterhin in Deutschland sozialversichert bleibt. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur deutschen Krankenversicherung zahlt und der Arbeitnehmer die Leistungen der deutschen Krankenversicherung in Anspruch nehmen kann. Die A1-Bescheinigung ist besonders wichtig, um Doppelversicherungen und bürokratische Probleme im Ausland zu vermeiden. Sie gilt in allen EU-Ländern und Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat.