Ein traumatisches Ereignis am Arbeitsplatz kann bei den betroffenen Mitarbeitenden ein sogenanntes Psychotrauma verursachen. Hierbei handelt es sich um eine seelische Verletzung durch eine extrem belastende Erfahrung, die bei den Betroffenen starke (Todes-)Angst, Hilflosigkeit, Verzweiflung und ein Gefühl des Kontrollverlustes und der Ohnmacht auslöst. Eine häufige Folge eines erlebten Psychotraumas ist die akute Belastungsreaktion, die sich zum Beispiel durch Panik, körperliche Stresssymptome (beispielsweise Schwitzen, Zittern, Übelkeit) sowie emotionalen Rückzug und Desorientierung zeigen kann. Sie tritt unmittelbar nach dem Ereignis oder Stunden bis Tage später ein und klingt häufig nach wenigen Tagen bis Wochen von alleine ab, wenn die individuellen Bewältigungsressourcen greifen. Schafft die Psyche es jedoch nicht, das Erlebte von alleine zu verarbeiten, können aus der akuten Belastungsreaktion Traumafolgestörungen entstehen, zum Beispiel Depressionen, Angst- und/oder Anpassungsstörungen oder auch eine posttraumatische Belastungsstörung (kurz: PTBS).
Traumafolgestörungen wirken sich nicht nur auf die betroffene Person selbst, sondern auch auf viele andere Lebensbereiche aus – von der Familie bis ins Berufsleben. Soziale Konflikte, Isolation und Leistungsabfall am Arbeitsplatz bis hin zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit können die Folge sein und Betroffene wie soziales Umfeld belasten. Im betrieblichen Kontext ist es daher wichtig, ein notfallpsychologisches Betreuungskonzept zu etablieren, um die Folgen eines traumatischen Erlebnisses zu reduzieren: Schulungs- und Beratungsmaßnahmen informieren über potenziell traumatische Ereignisse, verringern die Entstehungswahrscheinlichkeit von psychischen Traumafolgen und tragen dazu bei, die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Person bestmöglich zu erhalten.
Als Krankenkasse der Verkehrs-, Logistik- und Transportbranche setzen wir uns besonders dafür ein, betroffene Mitarbeitende nach einem traumatischen Ereignis bei der Bewältigung zu unterstützen! Kommen Sie gerne auf uns zu!