Projektantrag Pflege

Förderung von Projekten für die Mitarbeitenden in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in der Ambulanten Pflege nach §20 SGB V

Durch das Präventionsgesetz von 2015 und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz von 2019 wurde die rechtliche Basis geschaffen, um Pflegekräfte bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Ziel ist es, ihre Gesundheit zu fördern, Risiken zu minimieren und ihre Gesundheitskraft zu stärken.

Bei uns können Sie entweder umfassende Unterstützung bei der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements erhalten oder eine finanzielle Unterstützung für Ihr geplantes Projekt beantragen.

In beiden Fällen bieten wir Ihnen diese Leistungen allen Mitarbeitenden vor Ort an, egal bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Voraussetzung für die Förderung ist ein finanzielles und/oder personelles Engagement der Einrichtungen und Häuser.

Zielgruppe und projektspezifische Zielsetzung

Projekte sollten vor allem dazu dienen, die Gesundheit der Pflegekräfte zu verbessern. Sie stehen vor speziellen Herausforderungen wie Schichtarbeit oder viel Arbeit wegen Personalmangels. Aber auch andere Berufsgruppen im Pflegebereich können von den verschiedenen Angeboten profitieren.

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die dazu dienen, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu stärken und zu schützen und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Aus dem Projektantrag muss hervorgehen, was genau das Ziel der Maßnahme ist und warum es wichtig ist.

Wir helfen und unterstützen Sie in jedem einzelnen Prozessschritt des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Wir stellen Ihnen kostenfreie Ankündigungsmaterialien wie Flyer und Poster zur Verfügung.

Zeitliche Rahmenbedingungen und Förderbedingungen

Der Antrag für die Förderung eines Projekts muss bis spätestens 30. November eines Jahres für das nächste Jahr gestellt werden. Die Anträge werden gesammelt und im Januar des Folgejahres werden sie nach den Leitlinien für Prävention der BAHN-BKK überprüft. Dabei wird unter anderem geprüft, ob das Projekt sinnvoll, wirtschaftlich, nachhaltig und ausreichend ist.

Förderfähige und nicht förderfähige Projekte

Der Leitfaden Prävention des GKV Spitzenverbandes sieht vor, dass Krankenkassen Maßnahmen nur dann fördern, wenn folgende unternehmensseitige Bedingungen gegeben sind:

  • Es existiert eine Unternehmensleitlinie zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder eine Absichtserklärung (z.B. in Kleinstbetrieben).
  • Die Mitarbeitenden bzw. ihre gewählten Vertretungen (z.B. Betriebsrat) werden am gesamten Prozess des Aufbaus und der Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen beteiligt.
  • Gesundheitsfördermaßnahmen basieren auf einer aktuellen Ist-Analyse.
  • Alle Maßnahmen sind in eine regelmäßige Auswertung und Begleitung eingebunden.
  • Die Ergebnisse von Maßnahmen werden dokumentiert und sind den am Prozess beteiligten Partnern zugänglich

 
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die

  • zu den Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen als der Krankenkasse gehören
  • isolierte Maßnahmen darstellen, d.h. nicht in ein Gesamtkonzept integriert sind
  • individuumsbezogen statt an Gruppen gerichtet sind
  • Einrichtungsgegenstände, Hilfsmittel oder Baumaßnahmen umfassen
  • verbunden mit einem wirtschaftlichen Interesse des Anbieters, d.h. dem Verkauf von Nebenprodukten wie Pillen oder Diäten angeboten werden
  • nicht weltanschaulich neutral sind
  • an eine bestehende oder zukünftige Mitgliedschaft geknüpft sind
  • auf Dauer angelegt sind

 
Eine nachträgliche Förderung von Maßnahmen ist nicht möglich. Achten Sie deshalb darauf, Termine mit dem Anbieter/der Anbieterin der Gesundheitsförderungsmaßnahmen erst nach einer Bestätigung zu vereinbaren.


Ein Beispiel:

Der ambulante Pflegedienst „Hilfsbereit“ möchte ein Projekt zur Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden im Präventionsfeld Stressbewältigung und Ressourcenstärkung durchführen. Von einem befreundeten Pflegedienst wurde ein Anbieter aus der Region empfohlen, der eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeitenden mit den Maßnahmen zeigte.

  • Der Projektantrag wird mit Datum 31. März 2024 an die BAHN-BKK gesendet.
  • Der Pflegedienst „Hilfsbereit“ erhält von uns eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass die Bescheidung aller im jeweiligen Jahr eingegangenen Förderanträge gesammelt im Februar 2025 erfolgt.
  • Der Anbieter der Gesundheitsförderungsmaßnahmen sendet uns die Trainerqualifikationen und die Unterrichtsmaterialien zur Prüfung zu.
  • Im Februar 2025 erhält der Pflegedienst „Hilfsbereit“ einen Bewilligungsbescheid per E-Mail über einen Teil der beantragten Fördersumme.
  • Termine mit dem Anbieter der Maßnahmen werden daraufhin vereinbart, durchgeführt und evaluiert.
  • Spätestens vier Wochen nach Ablauf der Projektlaufzeit erstellt der Ambulante Pflegedienst „Hilfsbereit“ einen ausführlichen Projektbericht und sendet diesen an uns.
  • Der Anbieter der Maßnahmen sendet uns einen Verwendungsnachweis, sofern die Fördergelder an diesen abgetreten worden sind.

Wie gehe ich vor?

Wenn Sie Projektgelder beantragen möchten, füllen Sie bitte das Formular "Antrag für Unterstützung von Gesundheitsprojekten im betrieblichen Gesundheitsmanagement gemäß § 20b SGB V" aus. Da wir gesetzlich verpflichtet sind, die geförderten Einrichtungen zu dokumentieren, benötigen wir möglichst genaue Angaben. Für Details zur Projektbeschreibung und zum Finanzierungsplan wenden Sie sich bitte an Ihren gewählten Dienstleister und fügen Sie diese Informationen dem Antrag als Anlage hinzu.

Tragen Sie unter Punkt 5. "Projektfinanzierung" die Gesamtsumme der Kosten für das Projekt ein. Geben Sie auch an, wie hoch Ihre eigene finanzielle Beteiligung ist und ob andere Institutionen sich finanziell beteiligen.

Bestätigen Sie auf der letzten Seite des Projektantrages durch ein Häkchen oder ein Kreuz, dass

  • die Zustimmung für die Durchführung und (im Fall eines Ablehnungsbescheides) anderweitige Finanzierung durch die Leitungsebene vorliegt, 
  • die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind, 
  • die Fördergelder ausschließlich für das beschriebene Projekt genutzt werden und 
  • dass Sie uns nach Beendigung des Projektes einen ausführlichen Projektbericht zukommen lassen werden. 

Den Projektantrag unterzeichnet die projektverantwortliche Person bzw. der/die Antragsteller/in oder sein/ihre Bevollmächtigte/r.

Fügen Sie dem Antrag bitte das von Ihnen und der/dem Dienstleister/in unterschriebene Formular "Vertragliche Rahmenbedingungen" bei. Wenn Sie möchten, dass der/die Dienstleister/in direkt mit uns abrechnet, können Sie auch die von beiden Seiten unterschriebene Abtretungserklärung beifügen.

Download Formulare

Sonstige Fragen rund um den Projektantrag

Was verstehen wir unter einem Projekt?

Ein Projekt ist ein größeres Vorhaben, das in der Regel nur einmalig umgesetzt wird. Es sind mehrere Schritte und deren ausführliche Planung notwendig. Es können auch mehrere Projektpartner dabei sein, die der oder die Verantwortliche koordiniert. Das Projekt hat einen Start und ein Ende und es hat ein spezielles Ziel, das am Ende überprüft wird. Man muss kalkulieren, wie viel das Projekt kosten wird und darauf achten, dass man nicht mehr Geld ausgibt als geplant.

Ob und wie viel Geld wir für die Unterstützung eines Projekts bewilligen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht garantiert werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Einrichtung das Projekt grundsätzlich selbst umsetzen kann.

Wer stellt den Antrag?

Das Krankenhaus oder die Einrichtung, die ein Projekt durchführen möchte, stellt den Projektantrag zusammen mit dem/der Dienstleister/in. Der Antrag ist ein ausfüllbares PDF-Formular. Es ist hilfreich, so detailliert wie möglich zu sein, um zu zeigen, warum das Projekt wichtig ist. Wenn nötig, können Sie zusätzliche Seiten hinzufügen und in den entsprechenden Abschnitten darauf verweisen, z.B. für ausführliche Projektbeschreibung siehe Anlage X.

Muss ein Arbeitskreis Gesundheit gegründet werden?

Wir empfehlen, einen Gesundheitskreis zu gründen. Dieser trifft sich zweimal im Jahr und treibt die Gesundheitsförderung voran. Beteiligte sind z.B. die Unternehmensleitung oder ihr/e Stellvertreter/in, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte der einzelnen Bereiche oder deren Stellvertreter/innen, Betriebsrat, Betriebsarzt oder -ärztin, BGM-Beauftragte/r, ggf. Qualitätsbeauftragte/r, Gesundheitslotsen oder -lotsinnen. Der Arbeitskreis Gesundheit entlastet die Unternehmens- bzw. Einrichtungsleitung und berichtet an diese zu den umgesetzten und weiterhin geplanten Maßnahmen und den ausgewerteten Rückmeldungen zu vergangenen Maßnahmen.

Welche Methoden zur Erfolgskontrolle sind möglich?

  • Onlinebefragung über QR-Code oder Link von der BAHN-BKK: Dazu werden immer folgende Angaben benötigt: Bezeichnung des Seminars, Name des Trainers/der Trainerin, genaue Zielgruppe, Tag und Uhrzeit der Durchführung. Wir stellen die Auswertung dem Dienstleister bzw. der Einrichtung zur Verfügung. Die Interpretation der Ergebnisse muss im Projektbericht enthalten sein.
  • Eigene Auswertung durch die Einrichtung oder den Dienstleister: Hier muss die deskriptivstatistische Auswertung und Interpretation der Ergebnisse im Projektbericht enthalten sein.
  • Expertenbeobachtung: Die Auswirkungen der Maßnahmen können von den Experten vor Ort (in der Regel Führungskräfte) beobachtet werden. Diese können sich beziehen auf die Strukturen und Abläufe, das Verhalten und das Wissen der Mitarbeitenden, auf deren Gesundheit und Anwesenheit, auf die Arbeitszufriedenheit etc.

Habe ich eine Garantie für eine Bewilligung?

Die Bewilligung einer Fördersumme von uns ist eine Kann-Leistung und abhängig von

  • der Einhaltung der Prinzipien des Leitfadens Prävention, 
  • dem zum aktuellen Zeitpunkt vorhanden Budget, 
  • der Summe der eingegangenen Anträge insgesamt
  • den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen für das Projektmanagement oder Ausgleich von Arbeitszeit für die Teilnahme an Maßnahmen.

 
Es besteht daher zu keiner Zeit eine Garantie für eine Projektförderung bzw. die Höhe einer Projektförderung. Außerdem kann ein Folgeantrag nur bewilligt werden, wenn der Abschlussbericht zum vorherigen Förderantrag vorliegt.

Welche Aufgaben hat der/die Anbieter/in der Maßnahmen?

Der Anbieter oder die Anbieterin der Maßnahmen übernimmt die Projektleitung und verbindet die BAHN-BKK mit den Antragstellern. Sie informieren die BAHN-BKK über die Termine und schicken die Schulungsunterlagen zur Überprüfung. Wenn sich die Termine ändern, müssen diese Änderungen schnellstmöglich kommuniziert werden. Außerdem unterstützen sie bei der Abschluss-Dokumentation und kümmern sich um die Evaluation und Auswertung der Feedbackbögen. Falls nötig, können wir ein Online-Tool für die Auswertung bereitstellen.

Welche Anbieter werden bezuschusst?

Der Leitfaden Prävention dient als Orientierung, um zu sehen, welche Maßnahmen unterstützt werden können und wie deren Qualität sichergestellt wird. Er besagt beispielsweise, dass die eingesetzten Trainer eine bestimmte berufliche Qualifikation vorweisen müssen, um Projekte fördern zu können (normalerweise eine präventionsfeldspezifische Hochschulausbildung mit Berufserfahrung in diesem Bereich). Diese Qualifikationen müssen zusammen mit dem Projektantrag eingereicht werden.

Reicht mein Projekt für ein nachhaltiges BGM aus?

Bevor Sie einen Projektantrag stellen, ist es wichtig, die Ist-Situation zu analysieren. Das kann durch die Auswertung von Kennzahlen (z.B. Anzahl der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums), durch eine Mitarbeitenden-Befragung oder einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erfolgen. Die hierbei festgestellten Bedarfe sind die Grundlage für das angestrebte Projekt.

Es ist wichtig, nicht nur darauf zu achten, ob sich das Verhalten der Mitarbeitenden in Bezug auf ihre Gesundheit ändert (Verhaltensprävention), sondern auch auf die Umstände (Verhältnisprävention). Verhältnispräventive Maßnahmen können z.B. Seminare und Trainings zu gesunder Führung oder die Bereitstellung von Hilfsmitteln zum rückengerechten Umlagern sein.

Sie erreichen das Netzwerk Gesundheit unter der kostenfreien Servicenummer. Oder schreiben Sie eine E-Mail.