Im Rahmendes Ausgleichsverfahrens U2 werden dem Arbeitgeber die Aufwendungen für den Mutterschutz vollständig erstattet. Hierzu zählen der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie das vom Arbeitgeber bei Beschäftigungsverboten fortgezahlte Entgelt (inklusive der hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen).
Am Umlageverfahren 2 nehmen alle Unternehmen teil - unabhängig von der Unternehmensgröße und auch dann, wenn sie keine Frauen beschäftigen.
Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl werden alle Arbeitnehmer mitgerechnet. Eine Differenzierung wie beim Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U1) wird hier nicht vorgenommen.