Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2)

Kostenerstattung für Leistungen während des Mutterschutzes

Im Rahmendes Ausgleichsverfahrens U2 werden dem Arbeitgeber die Aufwendungen für den Mutterschutz vollständig erstattet. Hierzu zählen der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie das vom Arbeitgeber bei Beschäftigungsverboten fortgezahlte Entgelt (inklusive der hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen).
 
Am Umlageverfahren 2 nehmen alle Unternehmen teil - unabhängig von der Unternehmensgröße und auch dann, wenn sie keine Frauen beschäftigen.
 
Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl werden alle Arbeitnehmer mitgerechnet. Eine Differenzierung wie beim Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U1) wird hier nicht vorgenommen. 

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Umlagepflichtige Entgelte

Erstattung der Aufwendungen

Freiwilligendienste im U2-Verfahren

Wussten Sie schon...?

Fristenrechner

Der elektronische Fristenkalender der BAHN-BKK zeigt Ihnen schnell und unkompliziert ab wann und wie lange Mutterschaftsgeld gezahlt wird.

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