Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U1)

Entlastung bei Entgeltfortzahlung

Bei krankheitsbedingten Arbeitsausfällen haben Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) mit wenigstens vierwöchiger Unternehmenszugehörigkeit (auch Aushilfen und Teilzeitbeschäftigte) Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen.

Um in solchen Fällen entlastet zu sein, entrichten Unternehmen, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, Umlagebeträge und können im Gegenzug Erstattungsansprüche geltend machen. 

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Regelmäßig Beschäftigte

Umlagepflichtige Entgelte

Erstattung der Aufwendungen

Wussten Sie schon...?

Umlagerechner

Mit dem Online-Umlagerechner der BAHN-BKK finden Sie ganz schnell heraus, ob Ihr Unternehmen an der Umlage U1 bei Krankheit teilnehmen muss.

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