Bei krankheitsbedingten Arbeitsausfällen haben Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) mit wenigstens vierwöchiger Unternehmenszugehörigkeit (auch Aushilfen und Teilzeitbeschäftigte) Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen.
Um in solchen Fällen entlastet zu sein, entrichten Unternehmen, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, Umlagebeträge und können im Gegenzug Erstattungsansprüche geltend machen.