Leistungen für Ihre Beschäftigten bei Entsendungen

Vorleistungen des Arbeitgebers

Im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf die Leistungen, die sie von ihrer deutschen Krankenversicherung erhalten hätten. Gleiches gilt für die familienversicherten Angehörigen, die den Arbeitnehmer ins Ausland begleiten oder ihn dort besuchen. Das heißt, der Arbeitgeber tritt im Krankheitsfall seines Mitarbeiters oder seiner Angehörigen in Vorleistung.

Die Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber die von ihm verauslagten Kosten grundsätzlich bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Restkostenversicherung für die Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden können.

Für notwendige Impfungen bei berufsbedingten Aufenthalten im Ausland übernimmt die BAHN-BKK die Kosten, soweit nicht der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist.

Frau Kerstin Milling vom BAHN-BKK KompetenzCenter für Geschäftskunden berät Sie gerne rund um den Sozialversicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter im Ausland.

Servicenummer der BAHN-BKK

Selbstverständlich sind wir auch im Ausland für unsere Kunden da. Das Team der BAHN-BKK berät täglich von 8 bis 20 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 00800 22 46 2550

Weltweite, kostenfreie Gesundheitshotline

Aus über 50 Ländern erreichen BAHN-BKK-Kunden InfoMedicus, die Gesundheitshotline, kostenfrei aus dem Festnetz. Hier erhalten sie vor und während einer Auslandsreise viele nützliche Informationen und Services und werden rund um die Uhr zu medizinischen Fragestellungen beraten. Die Nummer steht auf der Rückseite der eGK.