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Laut Gesetz darf jeder Bundesbürger ab dem 15. Lebensjahr seine Krankenkasse selbst wählen. Bei der Wahl und beim Wechsel der Krankenkassen müssen bestimmte Kündigungs- und Bindungsfristen beachtet werden.
Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.
Nach § 175 SGB V gibt es mehrere Voraussetzung, die für einen Wechsel der Krankenkasse erfüllt sein müssen.
Für verschiedene Personengruppen wie zum Beispiel Grenzgänger gelten besondere Bedingungen.
Je nach Dauer der Unterbrechung gelten verschiedene Rahmenbedingungen für die Weiterversicherung.