Krankenkassenwahlrecht

Alle wichtigen Informationen im Überblick

Laut Gesetz darf jeder Bundesbürger ab dem 15. Lebensjahr seine Krankenkasse selbst wählen. Bei der Wahl und beim Wechsel der Krankenkassen müssen bestimmte Kündigungs- und Bindungsfristen beachtet werden.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Zwei Männer im Gespräch

Voraussetzungen

Schranke

Besondere Personengruppen

Personen im beruflichen Gespräch

Unterbrechung der Mitgliedszeit