Die Beiträge zur Sozialversicherung sind jeweils am drittletzten Bankarbeitstag* des Monats fällig. Da der Monat zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, ist der voraussichtliche Beitrag möglichst genau zu bestimmen. Hierfür sind Faktoren wie Veränderungen der Anzahl der Beschäftigten, der Arbeitsstunden oder der Beitragssätze wichtig.
Damit die Einzugsstellen ihren Verpflichtungen bei der Beitragsabführung gerecht werden können, müssen sie bereits zwei volle Tage vor Fälligkeit der Beiträge über die Daten aus den Beitragsnachweisen verfügen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Beitragsnachweise jeweils spätestens am sechstletzten Bankarbeitstag bis 24.00 Uhr bei uns einreichen.*