Büroangestellte, die im PC bei der Terminabstimmung sitzt

Fälligkeitstage für Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Damit Sie keine Frist verpassen

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind jeweils am drittletzten Bankarbeitstag* des Monats fällig. Da der Monat zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, ist der voraussichtliche Beitrag möglichst genau zu bestimmen. Hierfür sind Faktoren wie Veränderungen der Anzahl der Beschäftigten, der Arbeitsstunden oder der Beitragssätze wichtig.

Damit die Einzugsstellen ihren Verpflichtungen bei der Beitragsabführung gerecht werden können, müssen sie bereits zwei volle Tage vor Fälligkeit der Beiträge über die Daten aus den Beitragsnachweisen verfügen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Beitragsnachweise jeweils spätestens am sechstletzten Bankarbeitstag bis 24.00 Uhr bei uns einreichen.*

Termine für Beitragsnachweise und Fälligkeitstage

Beitragsnachweise 2024Fälligkeitstage 2024
 
(bis jeweils 24.00 Uhr)
Januar
25.
29.
Februar
23.
27.
März
22.
26.
April
24.
26.
Mai
24.* / 27.
28.* / 29.
Juni
24.
26.
Juli
25.
29.
August
26.
28.
September
24.
26.
Oktober
24.** / 25.
28.** / 29.
November
25.
27.
Dezember
19.
23.

* Gilt für Bundesländer, in denen der 30.05. (Fronleichnam) ein gesetzlicher
Feiertag ist.

** Gilt für Bundesländer, in denen der 31.10. (Reformationstag) ein gesetzlicher Feiertag ist.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

*Bitte beachten Sie: