Erstattung der Aufwendungen in der U1

50 oder 70 Prozent

Je nach gewähltem Erstattungssatz zahlt die BAHN-BKK aus der Versicherung U1 70 Prozent oder 50 Prozent der laufenden Entgeltfortzahlung (ohne Einmalzahlungen) bis zur Dauer von sechs Wochen zurück. Dabei wird das erstattungsfähige Arbeitsentgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung begrenzt.

Wann erfolgt keine Erstattung?

  • Wenn das Arbeitsentgelt auf Grund tarif- oder arbeitsvertraglicher Regelungen über die Dauer von sechs Wochen fortgezahlt wird.
  • Wenn ein Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitstages oder seiner Schicht arbeitsunfähig krank wird und nach Hause geht. Das Arbeitsentgelt, das er für diesen Tag erhält, ist nicht erstattungsfähig.

Werden die Aufwendungen des Arbeitgebers erstattet?

  • Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die auf das fortgezahlte Arbeitsentgelt entfallen, werden nicht erstattet.
  • Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung des Arbeitnehmers wie Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen, aber auch Zuwendungen an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, etwa VBL-Umlagen, sind gegebenenfalls erstattungsfähig. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich!

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Gut zu wissen: