Neue DTA EEL Version 12 ab 01. Januar 2024
Ab dem 01. Januar 2024 tritt für den Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (§ 107 SGB IV) die Datensatzversion 12 in Kraft, mit der auch eine neue Kernprüfung eingesetzt wird. Innerhalb der Datensatzbeschreibung ändern sich die Felder und Prüfungen in diversen Datensatzbausteinen DBAL und DBFR. Diese werden um das Feld „KINDER-UNTER 25“ erweitert.
Das Versenden der Version 11 ist für die Krankenkassen ab dem 01. Januar 2024 nicht mehr zulässig. Dies gilt auch für die Nachweiszeiträume vor dem 01. Januar 2024. Der Datenexport von Rückmeldungen an die Arbeitgeber erfolgt deshalb ab dem 01. Januar 2024 ausschließlich in der Version 12. Für die Arbeitgeber gibt es eine Übergangszeit bis 29. Februar 2024, in der beide Datensatzversionen genutzt werden können.
Mit der neuen Datensatzversion werden Anpassungen am Verfahren zur Rückmeldung von Vorerkrankungen vorgenommen.
Beachten Sie unbedingt den Datenbaustein DBAL:
Für die Berechnung der SV-Beiträge aus EEL benötigen wir Angaben zu den Kindern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, um den PV-Beitrag nach § 55 SGB XI korrekt zu berechnen. Das Feld „KINDER-UNTER-25“ wurde aufgenommen. Hier können mehrere Kinder angegeben werden:
- 2 = zwei Kinder
- 3 = drei Kinder
- 4 = vier Kinder und
- 5 = fünf Kinder
Für die neue Entgeltersatzleistung „Qualifizierungsgeld“, die sich am KUG orientiertet und direkt vom Arbeitgeber zu erbringen ist, wurde im Feld „MM-KUG“ eine weitere Ausprägung „4 = Qualifizierungsgeld“ aufgenommen.
Datenbaustein Angaben zur Freistellung bei Erkrankung/ Verletzung des Kindes (DBFR):
Analog zum Feld DBAL wurde das Feld „KINDER-UNTER-25“ ebenfalls im DBDR aufgenommen.
Auf der Website des GKV-Spitzenverbandes finden Sie die aktuellen Grundsätze und Verfahrensbeschreibung zum Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen.