Beiträge zur Sozialversicherung

Wichtige Informationen für Arbeitgeber

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung werden als sogenannter Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhoben. Diesen errechnen Sie monatlich für Ihre Arbeitnehmer und führen ihn an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers ab.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

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Zahlungen an die BAHN-BKK

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Beitragssätze und Sachbezugswerte

Kalender auf einem Tablet

Fälligkeitstage und Beitragsnachweise

Wussten Sie schon...?

Beitragsrechner Übergangsbereich

Midijobber, deren Entgelt im so genannten Übergangsbereich zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro liegt, zahlen nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch profitieren Arbeitnehmer von niedrigeren Sozialabgaben. Mit unserem Beitragsrechner für den Übergangsbereich geht die Berechnung blitzschnell und ganz einfach.

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Beitragsverteilung

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Beschäftigungszeiten ohne Arbeitsentgelt