Arbeitszeit: 30 bis 45 Minuten Pause pro Tag stehen jedem Vollzeitarbeitnehmer zu

Jeder fünfte Arbeitnehmer schöpft nach einer Studie die Pausen nicht voll aus. 10 Prozent der in Deutschland Beschäftigten arbeite sogar durch. Zu viel Arbeit insgesamt und das schlechte Gewissen gegenüber Kollegen (die ebenfalls übermäßig belastet seien) werden als Gründe genannt. Wie sieht das rechtlich aus? Was steht Arbeitnehmern zu?
 
Für otto-normal-festangestellte Mitarbeiter gilt das Arbeitszeitgesetz – mit vielen Paragrafen. Ein ganz wichtiger steht gleich am Anfang: Jeder Arbeitnehmer darf 30 Minuten „pausieren“, wenn er mehr als 6 Stunden gearbeitet hat. Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit sind es 45 Minuten – natürlich unbezahlt. Die 30 Minuten dürfen auch in zweimal 15 Minuten aufgeteilt sein. Und in Tarifverträgen können auch mehr als 30 bzw. 45 Minuten Pause vorgesehen sein.
 
Das Arbeitszeitgesetz sieht eine ganze Reihe von Ausnahmen vor – dass nämlich die starren Regeln nicht überall eingehalten werden müssen. Das kann etwa in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Gaststätten und Hotels sowie in Verkehrsbetrieben und in der Landwirtschaft sein, in denen auch die Arbeit flexibel gestaltet sein kann. Die Grundregel – mindestens 30 bzw. 45 Minuten – gilt aber auch hier.
 
Grundsätzlich dürfen die Arbeitnehmer in ihren Pausen tun, was sie wollen. Frische Luft schnappen. Schnell was einkaufen. Manche ziehen sogar kurz ihre Laufschuhe an und drehen ein paar Runden. Wichtig: Bei der Tätigkeit in der Pause sind die Arbeitnehmer im Grundsatz nicht gesetzlich unfallversichert – auch nicht bei der „Nahrungsaufnahme“. Das Bild ergibt sich, wenn die Vielzahl der Sozialgerichtsurteile zu Rate gezogen wird.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.