Die BAHN-BKK verfügt im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) über eine eigene Ausgleichskasse für Aufwendungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und bei Mutterschaft. Damit bietet sie insbesondere kleineren Unternehmen Sicherheit und Liquidität, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen Krankheit oder Mutterschaft Entgeltfortzahlung erhalten.
Die Leistungen des Ausgleichsverfahrens werden durch die Umlagen U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschaft) finanziert. Diese zahlen die Arbeitgebern, die am Ausgleichsverfahren teilnehmen, mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen.
Die BAHN-BKK führt das Ausgleichsverfahren für die Arbeitnehmer durch, die bei ihr versichert sind. Auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversichert ist, Sie als Arbeitgeber aber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die BAHN-BKK abführen, wird das Ausgleichsverfahren von der BAHN-BKK abgewickelt.