Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)/Entgeltfortzahlung

Sicherheit und Liquidität bei Ausfall eines Mitarbeiters

Die BAHN-BKK verfügt im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) über eine eigene Ausgleichskasse für Aufwendungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und bei Mutterschaft. Damit bietet sie insbesondere kleineren Unternehmen Sicherheit und Liquidität, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen Krankheit oder Mutterschaft Entgeltfortzahlung erhalten.

Die Leistungen des Ausgleichsverfahrens werden durch die Umlagen U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschaft) finanziert. Diese zahlen die Arbeitgebern, die am Ausgleichsverfahren teilnehmen, mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen.

Die BAHN-BKK führt das Ausgleichsverfahren für die Arbeitnehmer durch, die bei ihr versichert sind. Auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversichert ist, Sie als Arbeitgeber aber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die BAHN-BKK abführen, wird das Ausgleichsverfahren von der BAHN-BKK abgewickelt.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Die BAHN-BKK bietet seit dem 01. Januar 2024 folgende Umlage- und Erstattungssätze

Höhe des UmlagesatzesHöhe der Erstattung
U1
2,10 %
Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen zu 50%*
(Wählbarer Erstattungssatz)
U1
3,20 %
Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen zu 70%*
(Allgemeiner Erstattungssatz)
U2
0,32 %
Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen zu 100%**

* Satzungsregelung, keine Erstattung Arbeitgeberanteile-Anteile bei U1
** Bei Beschäftigungsverbot, Erstattung der tatsächlichen Arbeitgeber-Anteile (2024 = 20,700%; Bundesland Sachsen = 20,200%)

Maschineller Datenaustausch

Die Übermittlung von Erstattungsanträgen erfolgt elektronisch – ganz einfach über die Lohnabrechnungssoftware.

Für geringfügig Beschäftigte ist die Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) der richtige Ansprechpartner:

Beim GKV-Spitzenverband finden Sie weitere Informationen zum maschinellen Datenaustausch:

Mann mit gebrochenem Bein liegt auf der Couch.

Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U1)

Ärtzin tastet Bauch von schwageren Frau ab

Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2)

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital

Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung

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Entgeltfortzahlung

Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

Online-Umlagerechner U1

Mit dem Online-Umlagerechner der BAHN-BKK finden Sie ganz schnell heraus, ob Ihr Unternehmen an der Umlage U1 bei Krankheit teilnehmen muss.

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Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

Elektronischer Fristenrechner

Wie lange ist Entgelt bei einer Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlen? Ab wann wird Krankengeld und Mutterschaftsgeld gewährt? Der elektronische Fristenkalender der BAHN-BKK zeigt Ihnen schnell und unkompliziert alle wichtigen Fristen auf einen Blick.

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