Erste Wahl für Ihre Auszubildenden: die BAHN-BKK

Jugendlicher, der sich über seinen Ausbildungsvertrag freut

Starten auch in Ihrem Unternehmen ab dem Sommer neue Auszubildende? Mit der Berufsausbildung beginnt für die Azubis auch die Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und die kostenfreie Familienversicherung endet. Auszubildende sind in allen Zweigen der Sozialversicherung und in der Unfallversicherung versicherungspflichtig. Auch für sie gilt das aktuelle Krankenkassenwahlrecht.
 
Beginnt ein junger Mensch seine Ausbildung, muss die Entscheidung getroffen werden, in welcher Krankenkasse er oder sie sich versichern möchte. An diese Wahl sind die Auszubildenden dann mindesten zwölf Monate gebunden.
 
Wie auch bei einer anderen Beschäftigung haben die Auszubildenden zwei Wochen ab Ausbildungsstart die Möglichkeit, ihre Krankenkasse zu wählen. Will sich ein Azubi bei uns versichern, meldet er sich einfach über die Online-Mitgliedschaftserklärung an und erhält von uns seine Mitgliedsbestätigung. Der Arbeitgeber erhält von uns ebenfalls eine elektronische Bestätigung.
 
Wählt ein Auszubildender aktiv keine Krankenkasse aus, muss das auszubildende Unternehmen ihn bei der Krankenkasse anmelden, bei der er familienversichert war.
 
Wenn Sie mit uns zufrieden sind, empfehlen Sie die BAHN-BKK doch Ihren Azubis.
 
Speziell Jugendliche nutzen gern den Gesundheitsbonus für alle ab 16 Jahren, bei dem sie jeweils 30 Euro in acht Gesundheitsbereichen erhalten können oder InfoMedicus, unsere anonyme, kostenfreie Hotline zur Gesundheitsberatung. Viele Fragen rund um die Krankenversicherung für Auzubildende haben wir hier für Sie beantwortet. 
 
Unser Service für Sie
Gern schicken wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen für die Mitgliedschaft zu. Fordern Sie diese einfach über das Kontaktformular bei uns an, dann erhalten Sie diese innerhalb weniger Tage.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.